x
Expertenrat

Wie lange habe ich Zeit, ein Förderdarlehen der KfW abzurufen?

Frage von Sebastian R. am 27.12.2023 

Ist es korrekt, dass man 1 Jahr nach Genehmigung des KfW-Darlehens Zeit hat, das KfW-Darlehen "abzurufen"? Danach fallen Bereitstellungszinsen an? Muss man also innerhalb eines Jahres den gesamten, genehmigten Betrag abrufen oder muss man quasi innerhalb eines Jahres "angefangen" haben, von dem Darlehen Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie haben grundsätzlich 12 Monate Zeit, das Geld ohne extra Kosten abzurufen, können den Bewilligungszeitraum zur Förderung aber auf maximal 48 Monate verlängern (24 Monate Verlängerung ohne gesonderten Antrag, für weitere 12 Monate ist ein begründeter Antrag erforderlich). Ab dem 13. Monat fällt dabei jedoch eine Bereitstellungsprovision auf den nicht abgerufenen Betrag an.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo