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Expertenrat

Können wir die KfW-Förderung für unseren Neubau auch noch nachträglich beantragen?

Frage von Peter L. am 11.02.2016 

Wir haben gerade erst gebaut, sind aber noch nicht ganz fertig. Da wir mit der Baugenehmigung schon lange Zeit vertan haben, wollten wir uns weitere Behördenauflagen bezüglich KFW Förderungen nicht auch noch an tun. Jetzt hatte ich aber gehört, das man das auch evtl. nachträglich noch tun kann. Stimmt das? Und wenn ja was kann und muss man hier tun. Unser Haus ist eine Holzständerhaus mit 160mm Ständern voll gedämmt + 60mm Holzfaserdämmplatte außen und nochmal 60 mm Dämmung in der Installationsebene. 3-Fach Verglasung und eine Holz-Pellet-Fußbodenheizung. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das stimmt leider nicht – die KfW-Förderung muss immer vorher beantragt werden, nachträglich ist das nicht möglich. Wenn Ihre Pelletheizung mit Brennwerttechnik arbeitet, könnten Sie unter Umständen noch einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Das ist bis neun Monate nach Inbetriebnahme der Heizung möglich. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

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