Wir planen eine Sanierung eines EFH zum Effizienzhaus mit KFW 216. Unter folgendem Beitrag bei Ihnen habe ich gelesen, dass eine Kombination mit der ehemaligen BAFA-Förderung für Heizungen ausgeschlossen ist: https://www.energie-fachberater.de/expertenrat/expertenrat-beg-em-und-kfw-261-kombinieren-1666811544.php
Nun sagt mein Energieberater, dass die mit der neuen 2024er KfW-Heizungsförderung wieder möglich sein soll. Was stimmt nun?
Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Kombination von BEG EM und BEG WG seit 2024 wieder möglich. In der BEG-EM-Richtlinie finden sich diesbezüglich keine Einschränkungen. Die BEG-WG-Richtlinie wird nicht entsprechend angepasst - die Änderung erfolgt hier über die Merkblätter der Fördergeber.
Die Möglichkeit zur Kombination gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind. Die Neuregelung gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde.