Sind bei einem ausschließlich vermieteten Wohnhaus die verbleibenden Selbstkosten steuerlich absetzbar? Damit sind die Kosten gemeint, die nach Abzug der BAFA-Förderung von 20 % verbleiben. In dem Gebäude wurden die 45 Jahre alten Fenster durch neue, mit 3-fach Verglasung ersetzt, unter Hinzunahme eines Energieberaters.
In aller Regel ist das möglich, da es sich in diesem Fall nicht um eine steuerliche Förderung handelt. Was im Einzelfall zu beachten ist, erfahren Sie nach einer individuellen Prüfung von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Möglichkeit nur bei Vermietung besteht. Wer eine selbst genutzte Immobilie saniert, kann die über die Förderung hinausgehenden Kosten nicht steuerlich geltend machen.