Ich habe ein paar Fragen zum Thema Ökobilanzierung (LCA):
1. Wann muss die LCA angefertigt werden? Bei der BzA oder erst bei der BnD?
2. Ist eine LCA bei einem Bungalow machbar/sinnvoll. Wegen des Flächen-Material-Verhältnisses?
3. Kann ich für ein "gemischt genutztes NWG" eine LCA erstellen? Und muss ich dann zwei Bilanzen machen, eine für den WG-Teil und eine für den NWG-Teil oder kann ich das zusammenfassend in einer LCA machen?
Wir gehen davon aus, dass die Lebenszyklusanalyse (LCA) zur BEG-Förderung klimafreundlicher Wohngebäude im Zuge der Antragstellung (bei der BzA) zu erstellen ist. Denn die Ergebnisse sind ausschlaggebend darüber, ob eine Förderung infrage kommt oder nicht. Nach Abschluss aller Arbeiten müssen Sie dann Nachweise der Übereinstimmung der eingebauten Materialien, Produkte und Komponenten mit der Lebenszyklusberechnung erbringen. Möglich ist das zum Beispiel mit Unternehmererklärungen, Herstellernachweisen, Lieferscheinen, Rechnungen oder Fotos.
Grundsätzlich ist die LCA Pflicht, wenn Sie Fördermittel für klimafreundliche Neubauten beantragen möchten. Ob das in jedem Fall sinnvoll ist, muss individuell beurteilt werden. Hierzu liegen uns keine Erfahrungswerte vor.
Für die Lebenszyklusanalyse und für die Nachhaltigkeitszertifizierung nach QNG
müssen die Wohn- und die Nichtwohngebäudeteile stets gemeinsam als Gesamtgebäude
entsprechend den Bilanzierungsregeln des QNG für Nichtwohngebäude betrachtet werden (siehe Merkblatt - Technische Mindestanforderungen für klimafreundliche Neubauten der KfW Punkt 3).