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Expertenrat

Welche Leistungen muss der Energieberater bei einer geförderten Sanierung erbringen?

Frage von Maria W. am 20.11.2023 

Wir sind gerade dabei, eine Doppelhaushälfte zu renovieren und haben auch bereits einen iSFP dafür machen lassen, der mit Eigenanteil von 500 € von unserem Energieberater in Rechnung gestellt wurde.

Jetzt möchten wir die Gebäudehülle und Heizung angehen und sind dafür natürlich auch weiterhin mit unserem Energieberater in Kontakt. Dieser möchte aber für die Beantragung eine laut ihm notwendige Baubegleitung (Luftdichtigkeit, Wärmebrückenbetrachtung, ...) machen, welche uns ca. 1.500 € (3.000 € ohne Förderung) kosten würde.

Den BAFA-Antrag müssen wir dennoch selbst stellen, da er keine Vollmachten mehr machen würde. Meine Sorge ist, dass dann keiner für Fehler im Antrag haften würde, oder sehe ich das falsch? Hinterlegt ist der Energieberater in der technischen Projektbeschreibung schon.

Ist das Ganze so legitim?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Auch ohne Vollmacht benötigen Sie eine technische Projektbeschreibung (TPB) sowie einen technischen Projektnachweis (TPN), um Fördermittel beantragen und ausgezahlt bekommen zu können. Mit diesen Dokumenten prüft der Energieberater die Planung sowie die Ausführung. Mit der Baubegleitung stellt er sicher, dass alle Schritte fachgerecht umgesetzt werden. Insgesamt schafft dieser Weg ein hohes Maß an Sicherheit.

Welche Arbeiten und Leistungen des Energieberaters im Zuge der Förderung tatsächlich Pflicht sind, können Sie unter Punkt 5.1 der TMA zur BEG-EM-Richtlinie (S. 28 im Dokument) nachlesen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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