In einem MFH werden Fassaden- und Dachflächen nach BEG gedämmt. Das komplette Treppenhaus wird zusätzlich saniert (Malerarbeiten). Im Treppenkopf ist ein neues Dachflächenfenster eingebaut worden. Kann das komplette Treppenhaus als Nebenarbeiten bei der BAFA (Zuschuss) eingereicht werden? Auf den Balkonseiten werden Stegplatten als Seitenwand montiert, kann man auch diese als Nebenarbeiten bei der BAFA einreichen?
Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. Andernfalls ist eine Förderung sehr wahrscheinlich nicht möglich, da die entsprechenden Wände nicht von der geförderten Maßnahme betroffen sind. Gleiches gilt für Malerarbeiten an der Innenseite der Wände. Diese sind bei Anträgen ab Januar 2023 nur im Rahmen der BEG-WG förderfähig.
Sind die Stegplatten am Balkon durch die Dämmung zu erneuern, ist eine Förderung unter Umständen möglich. Denn zu den Umfeldmaßnahmen zählen alle Arbeiten, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind. Die Balkongeländer gehören vermutlich dazu.
Eine verbindliche Antwort erhalten Sie hier nur vom Fördergeber selbst. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.