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Expertenrat

Darf ich die Materialkosten für Nebenarbeiten beim BAFA einreichen, wenn ich eine Förderung der Heizung bekomme?

Frage von Alexander B. am 24.02.2021 

Ist es bei einem 2020 anerkannten BAFA/MAP Heizung erlaubt, wenn ich selber den Heizungsraum weiße, neue Bodenfliesen verlege, die Kellerdecke dämme und sonstige Kleinigkeiten durchführe. Darf ich die dafür entstehenden Materialkosten einreichen und hochladen? Werden diese dann auch anerkannt oder dürfen nur Rechnungen von Gewerbetreibenden und Fachunternehmern eingereicht werden? Da ja verständlicherweise die eigene Arbeitsleistung nicht zu den förderfähigen Kosten zählen. Aber zumindest halt die Materialkosten davon.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im entsprechenden Gewerk sind. Dazu verlangt das BAFA in der Regel auch einen Sachkundenachweis, wie einen Gesellenbrief, eine Ausbildungsbescheinigung oder Ähnliches. Ob Sie die Vorgaben erfüllen, erfahren Sie von den Experten des BAFA, welche die Angaben letztens auch prüfen und bestätigen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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