Ist es bei einem 2020 anerkannten BAFA/MAP Heizung erlaubt, wenn ich selber den Heizungsraum weiße, neue Bodenfliesen verlege, die Kellerdecke dämme und sonstige Kleinigkeiten durchführe. Darf ich die dafür entstehenden Materialkosten einreichen und hochladen? Werden diese dann auch anerkannt oder dürfen nur Rechnungen von Gewerbetreibenden und Fachunternehmern eingereicht werden? Da ja verständlicherweise die eigene Arbeitsleistung nicht zu den förderfähigen Kosten zählen. Aber zumindest halt die Materialkosten davon.
Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im entsprechenden Gewerk sind. Dazu verlangt das BAFA in der Regel auch einen Sachkundenachweis, wie einen Gesellenbrief, eine Ausbildungsbescheinigung oder Ähnliches. Ob Sie die Vorgaben erfüllen, erfahren Sie von den Experten des BAFA, welche die Angaben letztens auch prüfen und bestätigen.