Wir wollen ein Einfamilienhaus (freistehend, BJ 1951 bzw. 1981 (Anbau)) kaufen und beschäftigen uns nun mit den Anforderungen im GEG. Das Hauptgebäude wurde 2007 gedämmt, der Anbau 1995, das Dach 1995. Müssen wir nach GEG nun einer Nachsanierungspflicht bzgl. der Dämmung nachkommen? Im Gesetz wird immer von der obersten Geschossdecke gesprochen, falls das Dach nicht gedämmt ist. Anmerkung, es gibt keinen Dachboden, sondern das Dachgeschoss ist Teil des Wohnraums.
In diesem Fall müssen Sie aller Voraussicht nach nichts unternehmen. Die Dämmpflicht gilt nur, wenn ein frei zugänglicher Dachboden vorhanden und nicht gedämmt bzw. das Dach darüber nicht gedämmt ist. Darüber hinaus sind Maßnahmen nur dann erforderlich, wenn Sie ohnehin eine Sanierung durchführen. Da Dämmarbeiten hier schon durchgeführt wurden, ist auch dabei nicht mit weiteren Verpflichtungen zu rechnen.
Da wir aus der Ferne keine verbindliche Antwort geben können, ohne das Gebäude zu kennen, empfehlen wir bei Unsicherheit den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.
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