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Expertenrat

Müssen wir das Dach oder die oberste Geschossdecke im neuen Haus dämmen?

Frage von Paul J. am 24.01.2024 

Wir wollen ein Einfamilienhaus (freistehend, BJ 1951 bzw. 1981 (Anbau)) kaufen und beschäftigen uns nun mit den Anforderungen im GEG. Das Hauptgebäude wurde 2007 gedämmt, der Anbau 1995, das Dach 1995. Müssen wir nach GEG nun einer Nachsanierungspflicht bzgl. der Dämmung nachkommen? Im Gesetz wird immer von der obersten Geschossdecke gesprochen, falls das Dach nicht gedämmt ist. Anmerkung, es gibt keinen Dachboden, sondern das Dachgeschoss ist Teil des Wohnraums.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssen Sie aller Voraussicht nach nichts unternehmen. Die Dämmpflicht gilt nur, wenn ein frei zugänglicher Dachboden vorhanden und nicht gedämmt bzw. das Dach darüber nicht gedämmt ist. Darüber hinaus sind Maßnahmen nur dann erforderlich, wenn Sie ohnehin eine Sanierung durchführen. Da Dämmarbeiten hier schon durchgeführt wurden, ist auch dabei nicht mit weiteren Verpflichtungen zu rechnen.

Da wir aus der Ferne keine verbindliche Antwort geben können, ohne das Gebäude zu kennen, empfehlen wir bei Unsicherheit den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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