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Expertenrat

Wer bestätigt, dass ich tatsächlich mit 65 % erneuerbaren Energien heize?

Frage von P. J. am 14.02.2024 

Ich habe eine Frage bzgl. der 65%-EE-Pflicht. Nach der Inbetriebnahme der Heizung muss ja die 65%-EE-Pflicht nachgewiesen werden. Die Frage ist, wer erstellt diesen Nachweis? Gibt es da einen Vordruck? Erledigt das der Schornsteinfeger, der Heizungsinstallateur oder der Energieberater?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Nachweis, dass Sie die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen, ist vor Inbetriebnahme der Anlage von einer zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigten Person (Energieberater) zu erbringen (§ 71 Abs. 2 GEG). Grundlage ist eine Berechnung nach DIN V 18599.

Zudem ist Ihr Fachhandwerker nach § 96 GEG dazu verpflichtet, zu bestätigen, dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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