Ich habe eine Frage bzgl. der 65%-EE-Pflicht. Nach der Inbetriebnahme der Heizung muss ja die 65%-EE-Pflicht nachgewiesen werden. Die Frage ist, wer erstellt diesen Nachweis? Gibt es da einen Vordruck? Erledigt das der Schornsteinfeger, der Heizungsinstallateur oder der Energieberater?
Ein Nachweis, dass Sie die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen, ist vor Inbetriebnahme der Anlage von einer zum Ausstellen von Energieausweisen berechtigten Person (Energieberater) zu erbringen (§ 71 Abs. 2 GEG). Grundlage ist eine Berechnung nach DIN V 18599.
Zudem ist Ihr Fachhandwerker nach § 96 GEG dazu verpflichtet, zu bestätigen, dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt hat.