Welche Unterlagen muss ich/mein Handwerker gem. §35c EStG dem Finanzamt vorlegen?
In diesem Fall benötigen Sie eine vom Fachhandwerker unterzeichnete Bescheinigung über die Einhaltung der technischen Vorgaben. Eine Musterbescheinigung können Sie beim Bundesfinanzministerium herunterladen.
Abhängig von der durchgeführten Maßnahme sind teilweise weitere Nachweise erforderlich. Ein Beispiel dafür ist der Feuchteschutznachweis beim Austausch der Fenster. Entsprechende Informationen finden Sie in der ESanMV.