Was tun, wenn die BAFA-Förderung nach den alten Regeln (40 %) bereits genehmigt ist und ich nach den neuen Regeln mit 50 % gefördert werden würde?
In diesem Fall können Sie die Förderung stornieren und zu den neuen Konditionen neu beantragen. Dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten. So gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten, wenn Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme erneut beantragen. Sie dürfen noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben und müssen damit auch bis nach der erneuten Antragstellung warten. Hinzu kommt ein gewisser Unsicherheitsfaktor. Aktuell haben Sie eine Bestätigung für die Förderung. Ob Sie diese in einem halben Jahr erneut bekommen, ist nicht gewiss.