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Expertenrat

Müssen wir die Heizung bei Eigentumsübergang austauschen, wenn unsere Mutter in diesem Jahr noch eine Ölheizung einbauen lässt?

Frage von Bernhard G. am 02.10.2023 

Meine 82 Jahre Schwiegermutter erneuert dieses Jahr die Ölheizung. Ist ein Haus aus den 70-er Jahren, was anderes macht keinen Sinn. Muss die Ölheizung raus, wenn meine Frau und ihre Geschwister das Haus in den nächsten Jahren erben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, nach aktuellem GEG gibt es keine Austauschpflicht. Greifen ab 2024 die Vorgaben des novellierten GEG, müssen Sie die Heizung in Zukunft allerdings Schritt für Schritt auf regenerative Energien umsetzen (ab 2029: 15 % EE; ab 2035: 30 % EE; ab 2040: 60 % EE und ab 2045: 100 % EE). Das ist der Fall, wenn Sie die Heizung ab 01. Januar 2024 einbauen und in Betrieb nehmen lassen.

Bauen Sie die neue Heizung noch 2023 ein oder haben Sie vor dem 19. April 2023 einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen und bauen die Heizung bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 ein, gilt eine Ausnahme. In diesem Fall profitieren von der Übergangsregelung aus § 71 Abs. 12 und müssen die Vorgaben des GEG 2024 noch nicht einhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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