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Expertenrat

Gibt es Mindestnutzungszeiten, wenn wir die Boni zur BEG-EM-Förderung in Anspruch nehmen?

Frage von Jörg O. am 26.01.2024 

In unserem Fall wäre es so, dass wir die Bedingungen für den Einkommens-Bonus von 30 Prozent (Haushaltseinkommen) bei Antragsstellung und Einbau der neuen Heizung erfüllen würden. Gibt es etwas zu beachten, wenn nach Einbau und Auszahlung der Förderung zeitnah ein Eigentümerwechsel der Immobilie stattfinden würde? Gibt es Übergangszeiten oder Mindestnutzungszeiten zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Boni bekommen selbstnutzende Eigentümer. Diese Eigenschaft erfüllen (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird dabei durch einen Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen.

Darüber hinaus sind uns keine Pflichten bekannt. Es besteht allerdings eine Nutzungspflicht der geförderten Anlage, die bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer übergeht.

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