Ich habe im März 2023 einen Öl-Brennwertkessel bestellt. Die Lieferzeit ist bis heute ungewiss. Stand Januar 2024. Habe aber eine Solaranlage für Warmwasser. Darf ich heuer noch Einbau oder nicht?
Wurde der Liefer- oder Leistungsvertrag für die Heizung vor dem 19. April 2023 geschlossen, können Sie die Anlage nach § 71 Abs. 12 GEG noch bis zum 18. Oktober 2024 einbauen und in Betrieb nehmen. Dabei gelten die Bedingungen von 2023, die keine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien enthalten.