Ich beabsichtige, eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Ich möchte die erhöhte Förderung der BAFA erhalten. Die Öltanks werden sachgerecht entfernt von einem zertifizierten Unternehmen. Meine Frage: Ist für die Entsorgung des Heizkessels ebenfalls ein Nachweis erforderlich und wer kann diesen ausstellen?
Nach Angaben des BMWK muss die alte Heizungsanlage fachgerecht demontiert und entsorgt werden, wenn Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus erhalten möchten. Zu bestätigen ist das nach Abschluss der Maßnahme von Ihrem Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten. Die Entsorgung weisen Sie zudem mit einem Entsorgungsnachweis oder einer Rechnung nach. Eines davon bekommen Sie von einer Annahmestelle für den Sonderabfall oder vom zugelassenen Entsorgungsbetrieb.
Den Entsorgungsnachweis mit behördlicher Anerkennung müssen Sie außerdem bei der unteren Wasserbehörde vorlegen, um die Stilllegung der Anlage zu bestätigen.