Darf ich in Thüringen meine PV-Anlage bei einer Doppelhaushälfte bis zur Dachhälfte zum Nachbarn bauen, oder muss ein Abstand zwischen uns sein?
Solaranlagen sind grundsätzlich so anzuordnen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden müssen Solaranlagen daher mindestens 1,25 m entfernt sein, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind. Eine Ausnahme für Solaranlagen aus nicht brennbaren Rahmen- und Konstruktionsmaterialien gibt es in Thüringen nicht. Nachlesen können Sie das in Artikel 32 Abs. 5 der Thüringer Bauordnung (ThürBO).