Ich habe eine 10 kW PV-Anlage auf dem Dach und möchte eventuell eine zweite Anlage auf einem Nebengebäude als Inselanlage errichten. Diese soll dann Strom zum Heizen und zum Laden von E-Autos liefern. Ist das erlaubt oder fällt das auch unter die 10 KW grenze. Dazu hatte ich gelesen, dass diese 2021 gefallen ist und überschritten werden kann ohne die alten Nachteile.
Installieren Sie eine Inselanlage, hat diese keinen Anschluss an das öffentliche Netz. Dadurch können Sie auch keinen Strom aus dem öffentlichen Netz mehr zukaufen, wenn der Solarspeicher leer ist und die Sonne nicht scheint.
Günstiger ist eine sogenannte Null-Einspeiseanlage. Diese ist parallel zum öffentlichen Netz installiert und so konfiguriert, dass sie elektrische Energie zu keinem Zeitpunkt in das öffentliche Stromnetz einspeisen kann. Benötigen Sie dennoch Strom aus dem Netz, können Sie diesen wie gewohnt beziehen. Sie müssen die Anlage jedoch nicht anmelden und ersparen sich allerhand bürokratischen Aufwand (Gewerbeanmeldung etc.). Die Anschaffungskosten sind dafür in der Regel etwas höher, da Sie einen ausreichend groß dimensionierten Stromspeicher benötigen. Sinnvoll ist es außerdem, einen Puffer- oder Trinkwasserspeicher mit elektrischer Heizpatrone zu installieren, um überschüssigen Strom einfach zum Heizen verwenden zu können.
Ob sich eine solche Anlage lohnt und welche Spezifikationen in Ihrem Fall erforderlich sind, erfahren Sie im Rahmen einer individuellen Beratung durch einen Energieberater oder eine Fachfirma für Photovoltaik.