x
Expertenrat

Darf ich meine Wärmepumpe mit R407C noch betreiben?

Frage von Helmut V. am 05.07.2023 

Ich habe zurzeit eine 25 Jahre alte Wärmepumpe, die mit Sole und R407C betrieben wird. Nun hat man mir gesagt, dass dieses Kältemittel ab Ende 2026 nicht mehr zugelassen sei und eine Propan-Anlage außerhalb des Hauses installiert werden müsse. Das heißt, es wäre ein kompletter und aufwendiger Umbau nötig. Ist diese Information richtig, und wo finde ich genauere Angaben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

R407C hat ein Global Warming Potential (GWP) von 1.774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 517/2014) betroffen. Mit diesem reduziert die EU in Verkehr gebrachten Mengen klimaschädlicher Kältemittel Schritt für Schritt. Ein Verbot für den Einsatz von Kältemitteln bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten gibt es nur, wenn der GWP-Wert über 2.500 und das CO2-Äquivalent der Füllmenge bei mehr als 40 Tonnen liegt. Letzteres ergibt sich aus dem Produkt von GWP und Füllmenge.

Das heißt: Ein Verbot für den Einsatz des Kältemittels besteht nicht. Durch die reduzierten Verkaufsmengen können die Preise aber steigen und das Mittel wird in Zukunft schwerer zu bekommen sein.

In Anbetracht des Alters der Anlage lohnt es sich unter Umständen, einen Austausch in Erwägung zu ziehen. Aktuell vergibt der Staat eine Förderung für Wärmepumpen in Höhe von 25 Prozent. Setzen Sie auf natürliche Kältemittel, sind sogar 30 Prozent Förderung möglich. Propan ist dabei eine Option - moderne Anlagen verwenden so wenig, dass eine Aufstellung auch in Innenräumen möglich ist.

Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Experten für Heizungs- und Klimatechnik. Dieser klärt Sie individuell über die Folgen der F-Gase-Verordnung auf. Er prüft den Zustand der Altanlage und zeigt, wie ein Austausch ablaufen könnte.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo