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Expertenrat

Müssen auf BAFA-Rechnungen die Lohnkosten getrennt ausgewiesen sein?

Frage von Maria S. am 20.09.2023 

Wir haben Einzelmaßnahmen bei der BAFA beantragt und auch den Zuwendungsbescheid erhalten.
Nun ist der Vollwärmeschutz fertig und wir haben die Schlussrechnung erhalten. Die Firma hat allerdings nicht explizit die Lohnkosten ausgewiesen, sondern nur die ganzen Arbeiten, die angefallen sind. Fordert die BAFA auf Rechnungen die Ausweisung der Lohnkosten oder ist nicht notwendig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aus dem Merkblatt zur Antragstellung des BAFA geht folgendes hervor: "Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen die förderfähigen Kosten, die Arbeitsleistung sowie den Standort der Installation ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein, unbar beglichen werden und den Anforderungen nach §14 UStG Abs. 4 genügen. [...]"

Nach Rücksprache mit dem BAFA ist es immer besser, die Kosten positionsweise getrennt aufzuführen. Sollte das nicht (mehr) möglich sein, sollte jede Position den Zusatz "inkl. Lieferung und Montage" enthalten. Günstig ist es dann außerdem, den Lohnkosten-Anteil zentral auf der Rechnung zu vermerken.

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