An einem MFH soll ein Verblendgiebel, ca. 150 m², saniert werden. Dazu soll der Verblender zusätzlich verankert werden (Vernadelung) werden. Danach eine Flächenreinigung, die Fugen saniert, geschlämmt (Remmers Saniersystem) und hydrophobiert werden. Fällt diese Sanierung unter die EnEV mit der 10 % Regelung?
Die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) greifen nur, wenn Fassadenbekleidungen oder Vorsatzschalen neu angebracht werden beziehungsweise der Außenputz erneuert wird. Da in Ihrem Fall der Verblendgiebel saniert und nicht erneuert wird, kommen die Anforderungen der EnEV nicht zum Tragen.