Muss ich meine Zweistranganlage nach den gesetzlichen Bestimmungen aktuell zwingend auf Einstrang umrüsten? Oder reicht auch eine Druckprüfung der aktuellen Anlage.
Die Maßnahme ist in der Regel nicht verpflichtend umzusetzen (Ausnahme: Bei Erdtanks kann eine Pflicht bestehen), wird im Arbeitsblatt DWA-A 791-2 „Heizölverbraucheranlagen – Anforderungen an bestehende Heizölverbraucheranlagen“ (TRwS 791-2) aber dringend empfohlen. Sie kann von einer zuständigen Behörde angeordnet werden und bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Neben der erhöhten Sicherheit gehört dazu auch die langsamere Alterung des Heizöls im Tank und die Schonung des Ölfilters. Die Umrüstung selbst ist in der Regel mit einem geringen Aufwand und mit geringen Kosten verbunden. Verbindliche Angaben dazu bekommen Sie von einem Heizungsbauer oder von einer Tankschutzfirma aus Ihrer Region.