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Expertenrat

Entfällt die Umsatzsteuererklärung für meine 2008 installierte PV-Anlage ab 2023?

Frage von Bernhard K. am 14.11.2023 

Ich habe 2008 eine Photovoltaikanlage mit 9,98 kW auf mein Dach installiert. Muss ich ab 2023 die Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterhin abführen oder entfällt die Umsatzsteuererklärung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Anlage vor dem 01. Januar 2023 installiert wurde, haben Sie hier die Wahl. Sie können weiterhin auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Vorsteuerabzüge geltend machen oder die Regelung wählen, um von der vereinfachten steuerlichen Behandlung zu profitieren. Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie dann nicht mehr abgeben, allerdings sind dann auch keine Vorsteuerabzüge mehr möglich. Welche Variante in Ihrem individuellen Fall günstiger ist, prüft Ihr Steuerberater für Sie.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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