Ich habe 2008 eine Photovoltaikanlage mit 9,98 kW auf mein Dach installiert. Muss ich ab 2023 die Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterhin abführen oder entfällt die Umsatzsteuererklärung?
Da die Anlage vor dem 01. Januar 2023 installiert wurde, haben Sie hier die Wahl. Sie können weiterhin auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Vorsteuerabzüge geltend machen oder die Regelung wählen, um von der vereinfachten steuerlichen Behandlung zu profitieren. Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie dann nicht mehr abgeben, allerdings sind dann auch keine Vorsteuerabzüge mehr möglich. Welche Variante in Ihrem individuellen Fall günstiger ist, prüft Ihr Steuerberater für Sie.