Bei einem Sanierungsprojekt ist eine Innendämmung geplant. Daher müsste ich einen Wärmebrückenzuschlag von 0,15 W/m²K ansetzten. Ist es möglich, diesen Wert durch eine detaillierte WB-Berechnung oder durch das Beiblatt 2 der DIN 4108 zu verbessern? Oder ist das prinzipiell bei einer Innendämmung nicht erlaubt? Allgemein darf ich bei einem Sanierungsobjekt immer eine Wärmebrückenberechnung für einen besseren WB-Zuschlag ansetzten, oder?
Aus Abschnitt 7 der Liste der technischen FAQ zur BEG-Förderung geht eine solche Einschränkung nicht hervor. Sie müssen zwar pauschal einen höheren Wert annehmen, wenn es um eine Innendämmung geht, dürfen darüber hinaus unserer Auffassung nach aber grundsätzlich die gängigen Verfahren anwenden.