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Expertenrat

Muss ich die Wärmepumpe mit einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung kombinieren?

Frage von Moritz L. am 17.09.2023 

Es geht um die Sanierung eines Reihenendhauses aus den 50er-Jahren. Nach Energieberatung kann das Haus ein Effizienzhaus 70 werden für KfW 261. Dazu trägt unter anderem eine a) zusätzliche Außendämmung b) Wärmepumpe und Fußbodenheizung c) Solarthermie für Warmwasser und solarer Heizungsunterstützung bei und d) PV auf dem Dach.

Was mich wundert, ist, warum die solare Heizungsunterstützung sein muss. Beim Transmissionswert sind wir relativ knapp über den Anforderungen des Effizienzhauses 70, der Primärenergiebedarf würde mit ca. 24 kWh/m²a sogar deutlich höhere Anforderungen erfüllen. Warum also die Solarthermie zur Heizungsunterstützung? Sollte die Wärmepumpe alleine nicht ausreichen und die Solarthermie meinetwegen nur das Warmwasser erwärmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne detaillierte Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen in diesem Fall leider keine Antwort geben. Diese bekommen Sie von Ihrem Energieberater, der die entsprechende Berechnung durchgeführt hat. Bitten Sie diesen um eine Information darüber, welcher EH-Stand ohne Heizungsunterstützung zu erreichen ist.

Bedenken Sie aber, dass die Wärmepumpe mit solarer Heizungsunterstützung weite Teile des Jahres nicht in Betrieb gehen muss. Das schont zum einen die Technik und reduziert zum anderen die Heizkosten. Da ohnehin eine Solarthermieanlage geplant ist, sind die Mehrkosten vermutlich überschaubar und auf einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren gerechnet auch wirtschaftlich. Auch das sollte aus der Berechnung Ihres Energieberaters hervorgehen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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