Brauche ich zwei Energieausweise für ein Wohngebäude mit zwei Wohnungen und eigenständigen Heizungen (Öl und Gas)? Die eine Wohneinheit wurde leicht modernisiert.
Energieausweise werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude ausgestellt (§ 79 GEG). Anders verhält es sich nur, wenn sich Teile eines Wohngebäudes hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen (§ 108 GEG).
In Ihrem Fall handelt es sich bei beiden Einheiten um Wohnungen. Die unterschiedlichen Wärmeerzeuger berücksichtigen Energieberater in Ihrer Bedarfs- oder Verbrauchsberechnung. Welchen Energieausweis Sie benötigen, erfahren Sie im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".