Wir bauen gerade ein von der KfW gefördertes BEG-55-Haus. Wie weit muss das Gebäude fertig sein, dass der Energie-Experte die gBnD erstellen kann und der Zuschuss ausbezahlt werden kann? Reicht hierfür die Außenhülle und TGA? Das Projekt verzögert sich nämlich und es besteht das Risiko, dass es nicht rechtzeitig "fertig" wird.
Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur so ist es möglich, die Einhaltung der Vorgaben nachprüfen bzw. nachweisen zu können. Nach dem Erstellen der BnD sind in aller Regel keine zusätzlichen Kosten mehr anrechenbar. Verzögert sich das Vorhaben und Sie laufen Gefahr, die Bewilligungsfrist zu überschreiten, können Sie eine Verlängerung bei der KfW beantragen. Insgesamt lässt sich der Ausführungszeitraum auf diese Weise um bis zu zwei Jahre (24 Monate) auf maximal 4 Jahre (48 Monate) verlängern. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.4.2 der BEG-EM-Richtlinie.