Expertenrat

Wann kann der Energieberater die Bestätigung nach Durchführung für die KfW-Förderung erstellen?

Frage von Joel R. am 21.03.2023 

Wir bauen gerade ein von der KfW gefördertes BEG-55-Haus. Wie weit muss das Gebäude fertig sein, dass der Energie-Experte die gBnD erstellen kann und der Zuschuss ausbezahlt werden kann? Reicht hierfür die Außenhülle und TGA? Das Projekt verzögert sich nämlich und es besteht das Risiko, dass es nicht rechtzeitig "fertig" wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur so ist es möglich, die Einhaltung der Vorgaben nachprüfen bzw. nachweisen zu können. Nach dem Erstellen der BnD sind in aller Regel keine zusätzlichen Kosten mehr anrechenbar. Verzögert sich das Vorhaben und Sie laufen Gefahr, die Bewilligungsfrist zu überschreiten, können Sie eine Verlängerung bei der KfW beantragen. Insgesamt lässt sich der Ausführungszeitraum auf diese Weise um bis zu zwei Jahre (24 Monate) auf maximal 4 Jahre (48 Monate) verlängern. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.4.2 der BEG-EM-Richtlinie.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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