Wir beabsichtigen, eine neue Terrassentür im Wohnzimmer und eine neue Haustür anfertigen zu lassen. Das Haus ist 1980 erbaut worden. Kann ich hierfür eine Förderung beantragen?
Die Terrassentüren können über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit Sie die Mittel beantragen können, benötigen Sie einen Energieberater. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und welche Voraussetzungen dabei einzuhalten sind, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster".
Die Hauseingangstüren können ebenfalls über das Programm 430 oder aber über das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" gefördert werden. Auch hier erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie benötigen keinen Energieberater für den Antrag, die Tür muss dafür aber der Widerstandsklasse RC 2 der DIN EN 1627. Die Beantragung erfolgt auch hier vor dem Beginn der Maßnahme über das Zuschussportal der KfW.
Weitere Informationen zu diesem Thema geben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
In beiden fällen gilt ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K.