1. Zuschuss für neue Fenster vom BAFA
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss möglich.
Für diese Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters immer Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Fenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den Fenstertausch über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
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Voraussetzungen für die Förderung neuer Fenster:
Zu den förderfähigen Kosten gehören (neben Fenstern, Einbau und Abdichtung) nicht nur Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, sondern auch Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Auch neue Fensterbänke sind förderfähig. Auch Eigenleistungen sind förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert
---> Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
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3. Kredit von der KfW - Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus:
Soll der Fenstertausch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragt werden. Zur Verfügung steht dafür das KfW-Programm 261 (Förderkredit mit Tilgungszuschuss).
Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem
zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist so
eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten
möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Auch hier ist
Einbindung eines Energieberaters Pflicht. --> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten
Wer den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten
nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit
recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die
Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20
Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen
Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von
einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht
Pflicht.
Bei einer Konstruktion mit Unterdeckplatten (Holzfaser auf den Sparren) und dem Verzicht einer zusätzlichen Unterdeckbahn ist eine ...
Antwort lesen »Im Falle der Fenster geht es in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund ist die Maßnahme in der Eigentümerversammlung ...
Antwort lesen »Da für Holzöfen bzw. Biomasse keine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, gibt es hier nichts zu beachten. Der Ofen wird bei der Ermittlung der ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt immer für das gesamte Gebäude. Geht es um das Mehrfamilienhaus einer WEG, muss diese die Anträge ...
Antwort lesen »Die entsprechenden Informationen finden Sie im Infoblatt über förderbare Maßnahmen und Leistungen. Hier ist als Umfeldmaßnahme der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. ...
Antwort lesen »Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird von der KfW gefördert. Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Anlage in Eigenregie installieren, bekommen Sie eine Förderung für die Solaranlage. Wichtig ist, dass die gewählte Anlage ...
Antwort lesen »Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort