1. Zuschuss für neue Fenster vom BAFA
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss möglich.
Für diese Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters immer Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Fenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den Fenstertausch über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
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Voraussetzungen für die Förderung neuer Fenster:
Zu den förderfähigen Kosten gehören (neben Fenstern, Einbau und Abdichtung) nicht nur Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, sondern auch Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Auch neue Fensterbänke können mitgefördert werden.
Auch Eigenleistungen sind förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert
---> Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
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3. Kredit von der KfW - Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus:
Soll der Fenstertausch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragt werden. Zur Verfügung steht dafür das KfW-Programm 261 (Förderkredit mit Tilgungszuschuss).
Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem
zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist so
eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten
möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Auch hier ist
Einbindung eines Energieberaters Pflicht. --> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten
Wer den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten
nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit
recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die
Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20
Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen
Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von
einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht
Pflicht.
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Bei der BAFA konnten Sie Anpassungen der Förderung nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 ...
Antwort lesen »Um die Umlage zurückfordern zu können, muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler mit dem Stromnetz verbunden sein. Integrierte, nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich muss die Rechnung beglichen sein, bevor Sie die BnD erhalten und den Verwendungsnachweis einreichen können. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Sind die Bohlen auf dem Dachboden dicht verlegt, könnte tatsächlich Feuchte von unten daran kondensieren. Das passiert, wenn feuchtwarme ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. Können Sie das sicherstellen, weil Sie die Förderung beispielsweise für ...
Antwort lesen »Ja, auch für den Austausch einer bestehenden Wärmepumpe bekommen Sie die Heizungsförderung. Wichtig ist, dass die neue Anlage die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im ...
Antwort lesen »Die Höchstgrenze förderbarer Kosten gilt immer pro Gebäude. In diesem Fall darf Ihre Tochter für das geschenkte Haus, in dem Sie mit ...
Antwort lesen »Die Vorgabe mit der maximal möglichen Schichtdicke gilt nur bei einer Einblas-/Kerndämmung. Bringen Sie auch eine Außendämmung an, ist ...
Antwort lesen »Sie können das Material separat allein kaufen und den Fachhandwerker unabhängig davon beauftragen, um die Förderung der Dachdämmung zu ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Denn dieser muss den Ofen abnehmen, auch wenn er in der Baugenehmigung ...
Antwort lesen »Wenn die Heizung nicht von der Austauschpflicht nach § 72 GEG betroffen ist und die Emissionswerte den aktuellen Vorgaben entsprechen, ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie in diesem Bereich leider keine Zuschüsse beantragen. Ohne Pflegegrad bekommen Sie bei Bedarf aber einen günstigen ...
Antwort lesen »§ 47 GEG bezieht sich auf die Dämmung der obersten Geschossdecke und lässt die Dachdämmung als Alternative zu. Nach § 3 GEG handelt es sich ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, können Sie im Zweifamilienhaus Fördermittel für zwei Wohneinheiten beantragen. Das gilt allerdings nur ...
Antwort lesen »Ohne die Anlage im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne hier leider nicht möglich. Wurde die Gasheizung fachgerecht ausgelegt, ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Solaranlage bekommen Sie über die KfW-Heizungsförderung. Hier ist ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent möglich. ...
Antwort lesen »Bei der geplanten Zwischensparrendämmung kann feuchtwarme Luft in die Dämmebene eintreten, die dann innenseitig an der äußeren Lage Holz ...
Antwort lesen »Möchten Sie die KfW-Produkte 458 (Zuschuss Heizungsförderung) und 358 (Ergänzungskredit) kombinieren, ergeben sich die förderbaren Kosten ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die neue Heizungspumpe beantragen, kommt das Förderprogramm Heizungsoptimierung des BAFA infrage. Dabei gelten ...
Antwort lesen »Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Das Budget förderbarer Kosten steht Ihnen erneut voll zur ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragt und zugesagt bekommen haben (Voraussetzung: Zentrale ...
Antwort lesen »Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, wie richtig zu verfahren ist. Faktoren sind dabei: • die selbständige Nutzbarkeit der Gebäude• ein ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach dämmen. Erreichen Sie dabei einen U-Wert von 0,14 W/m²K, ...
Antwort lesen »Möglich ist die Maßname. Sie sollten allerdings ein Lüftungskonzept nach DIN 1948 Teil 6 erstellen lassen (Vorschrift bei Austausch von ...
Antwort lesen »Für die Förderung der Wärmepumpe benötigen Sie keinen Energieberater. Der Fachhandwerker kann die benötigte BzA-ID zur Antragstellung ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01. Januar 1984, müssen Sie nach Anlage 7 GEG keine zusätzliche ...
Antwort lesen »Hier gelten in der Regel ähnliche Vorgaben, wie bei der BEG-Förderung der neuen Fenster. Demnach sind Fliegengitter förderbar, wenn Sie ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort