1. Zuschuss für neue Fenster vom BAFA
Wer die neuen Fenster mit eigenen finanziellen Mitteln saniert, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn der Fenstertausch als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss möglich.
Für diese Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters immer Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für neue Fenster muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung neuer Fenster
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für den Fenstertausch über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
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Voraussetzungen für die Förderung neuer Fenster:
Zu den förderfähigen Kosten gehören (neben Fenstern, Einbau und Abdichtung) nicht nur Putz- und Malerarbeiten um die Fenster, sondern auch Einbau oder Erneuerung von Rollläden oder außenliegenden bzw. zwischen den Scheiben liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Auch neue Fensterbänke sind förderfähig. Auch Eigenleistungen sind förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen werden nicht gefördert
---> Wichtig zu wissen: Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind.
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3. Kredit von der KfW - Förderung für eine Sanierung zum Effizienzhaus:
Soll der Fenstertausch nicht als Einzelmaßnahme, sondern im Rahmen einer Komplettsanierung erfolgen, kann eine Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus beantragt werden. Zur Verfügung steht dafür das KfW-Programm 261 (Förderkredit mit Tilgungszuschuss).
Für eine Komplettsanierung wird in diesem Förderprogramm neben einem
zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein
Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist so
eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten
möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Auch hier ist
Einbindung eines Energieberaters Pflicht. --> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Sanierungskosten
Wer den Fenstertausch aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten
nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer mit
recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die
Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20
Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen
Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung und müssen von
einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht
Pflicht.
Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
Antwort lesen »Geht es um eine WEG, empfehlen wir hierzu die Beratung durch einen Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die Verträge und gibt auf dieser ...
Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
Antwort lesen »Haben Sie Boni für selbst nutzende Eigentümer oder einen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 der KfW erhalten, müssen Sie den Verkauf ...
Antwort lesen »Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ältere Heizkörperventile arbeiten oft nicht genau, wodurch Heizkörper oft mehr Energie abgeben als nötig. Ein Austausch durch moderne ...
Antwort lesen »Vorhanden wird die Dämmung noch sein. Die Feuchtigkeit kann abhängig vom Material aber den Wärmeschutz herabsetzen. Das führt dazu, dass ...
Antwort lesen »Auch für massive Brüstungen gibt es Lösungen zum Anhängen der Solarmodule. Entscheidend ist dabei in der Regel, welche Art von Modulen zum ...
Antwort lesen »Hier entscheidet die Bauart und Überdeckung des Tanks. Zur Prüfung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Tankschutzfirma nach AwSV ...
Antwort lesen »Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen: Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der ...
Antwort lesen »Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für einen Filter für den Kamin, fallen erst einmal Kosten von rund 300 bis 400 Euro ...
Antwort lesen »Das durchschnittliche Einkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum ...
Antwort lesen »In § 2 Nummer 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) heißt es: "Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW kommt die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458) in diesem Fall leider nicht infrage. Sie können die ...
Antwort lesen »Sanieren Sie das Dach und dämmen Sie die Dachflächen im gleichen Zuge, bekommen Sie eine Förderung für die Dachdämmung inkl. Dachaufbau und ...
Antwort lesen »Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Planen Sie die Sanierung zum Effizienzhaus, sollten Sie den Kredit frühzeitig abschließen. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, in diesem Fall noch einmal den persönlichen Kontakt zu Ihrem Energieberater zu suchen. Lassen Sie sich versichern (am besten ...
Antwort lesen »Ja, eine Förderung von Eigenleistungen ist möglich. Sie benötigen nur einen Fachbetrieb oder einen Energieberater, der Ihnen die nötigen ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für eine wasserstofffähige Gasheizung beantragen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zur Art der Wärmepumpe (Luft, Wasser, Sole) und ohne Kenntnisse von der örtlichen Situation (energetischer Zustand, ...
Antwort lesen »Generell ist zwischen Basis- und Bonus-Förderung der Heizung zu unterscheiden. Die Basisförderung liegt bei 30 Prozent (35 Prozent bei ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es einige Nivelliermassen mit besonderen Eigenschaften, die speziell für Gussasphalt und andere kritische Böden ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass die Wand zum Gemeinschaftseigentum gehört und alle Eigentümer für die Sanierung aufkommen müssen. Ohne die ...
Antwort lesen »Sie benötigen generell keinen Energieberater, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen möchten. Nach der Sanierung ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Das Betriebsverbot in § 72 GEG gilt nicht für Heizungen, die bereits auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort