Ich möchte von meinem Mietbetreiber Enpal die Anlage nach dem 01.01.2023 zurückkaufen. Wäre diese dann Umsatzsteuerfrei.
Die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör. Da die Anlage in Ihrem Fall bereits installiert und in Betrieb ist, gehen wir davon aus, dass der Null-Steuersatz hier nicht zum Tragen kommt. Eine rechtssichere Antwort können wir Ihnen in diesem speziellen Fall aktuell jedoch noch nicht geben, da das zugehörige Gesetz noch nicht abschließend erlassen wurde.
Aktuelle Informationen zum geplanten Maßnahmenpaket haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengestellt.