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Expertenrat

Genügt Biogas als Ersatzmaßnahme für das EEWärmeG BW?

Frage von Dr. Edith R. am 28.08.2017 

Erfüllt der Bezug von Biogas mit 30% Anteil die Anforderungen des "Erneuerbare - Wärme -Gesetzes" in Baden-Württemberg? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Gas mit einem Biomethananteil von mindestens 10 Prozent erfüllt die Anforderungen des EEWärmeG zu zwei Dritteln, sofern auch eine Brennwertheizung installiert ist. Den offenen Betrag können Sie zum Beispiel mit einem Sanierungsfahrplan decken. Dabei nimmt ein Energieberater Ihr Gebäude genau unter die Lupe und klärt über Einsparmöglichkeiten auf.

Auch geplante oder in der Vergangenheit durchgeführte Dämmmaßnahmen erfüllen die Anforderungen des EWärmeG-BW. Die U-Werte müssen dabei 20 Prozent besser sein, als von der EnEV gefordert.


Kommentare

Dr. Edith R.

Die Regelung bei 10 Prozent Biogas kenne ich. Es würde mich interessieren, ob bei 30 Prozent Biogas dann 100 Prozent der Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind statt der 66,66 Prozent bei 10-prozentigen Biogas. Vielleicht wissen Sie das auch?

ENERGIE-FACHBERATER 

Die Anrechenbarkeit von Biogas ist im § 5 des EWärmeG-BW geregelt. Eine Wertung von Gas mit einem höheren Biomethananteil gibt es dabei nicht. Auch aus den FAQs zum EWärmeG-BW geht hervor, dass Biogas die Anforderungen des Gesetzes immer nur zu zwei Dritteln erfüllen kann.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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