Wir haben dieses Jahr ein Zweifamilienhaus gekauft. Wir tauschen auf Ost- und Westseite die Giebeldreiecke durch Holzständerkonstruktionen aus. Außerdem entfernen wir auf der Westseite die Eternit-Fassade (leider mit Asbestanteil). Nun stellt sich uns die Frage, ob wir mittels Eigenleistung die beiden Wände wieder verputzen dürfen, oder ob wir gezwungen sind eine Fassadendämmung anzubringen. Wir würden uns gerne die Dämmung sparen, weil unserer Meinung nach der ROI weit über 20 Jahren liegt. Wir haben derzeit 30 cm dicken Gasbeton mit ca. 4 cm Putz an den Wänden.
Nach aktuell gültiger EnEV sind Teile der Außenwände zu dämmen, wenn sie ersetzt oder erstmals neu eingebaut werden. Das betrifft die Giebel-Dreiecke, sofern sie im Gebäude an beheizte Bereiche grenzen und mehr als 10 Prozent der Fassadenfläche ausmachen.
Eine Dämmung ist auch dann erforderlich, wenn Sie auf der Außenseite eine Bekleidung anbringen oder den Putz erneuern (abschlagen und neu aufbringen). Das gilt jedoch nicht, wenn das Gebäude mindestens die energiesparrechtlichen Vorschriften vom 01.01.1984 einhält.
Müssen Sie dämmen und vermuten eine zu hohe Belastung, können Sie nach § 25 der EnEV auch eine Befreiung beantragen. Dazu wenden Sie sich an die entsprechende Stelle in Ihrem Bundesland.