In meinem Haus wurde ein Pelletofen mit Ökotube eingebaut. Der Heizungsbauer hat fälschlicherweise
die Bezeichnung eines Kessels ohne Ökotube verwendet, sodass der Zuwendungsbescheid den Einbau der Ökotube nicht berücksichtigt hat. Gegen den Bescheid wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt. Der Heizungsbauer hat daraufhin die richtige Bezeichnung des Kessels nachgereicht. Über den Widerspruch ist noch nicht entschieden. Meine Frage geht dahin, ob die nachträgliche Berichtigung des Kessels im Rahmen des Widerspruchs berücksichtigt wird.
Grundsätzlich ist das möglich, da die Förderung nicht an Fabrikate oder Modelle gebunden ist. Das heißt: Bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises können Sie sich für einen anderen Kessel entscheiden, sofern dieser die Vorgaben zur Förderung der Heizung erfüllt. Nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids) ist eine Erhöhung der förderbaren Kosten allerdings nicht mehr möglich.