In der TPB wird nun abgefragt, dass der Liefervertrag vorher abgeschlossen wird. Im Antrag, den der Kunde stellt, scheint nach wie vor zu stehen, dass man bestätigen soll, dass man noch KEINEN Liefervertrag abgeschlossen hat. Dies ist ein Widerspruch. Können Sie dazu etwas sagen? Ich habe es auch über das Kontaktformular ans BAFA geschickt.
Sie benötigen einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Dieser muss jedoch eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das heißt: Er ist nur dann gültig, wenn der Fördergeber einen Zuwendungsbescheid erstellt. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen".
In der aktuell gültigen BEG-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 9.2.1: "Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn für die nach den Nummern 8.3.1 und 8.3.2 maßgeblichen Bemessungsgrundlagen zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt"