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11.01.2024
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BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's

Zuschüsse für Sanierung und Energieberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die richtige Anlaufstelle für verschiedene Zuschüsse: Hier kann die BEG-Zuschuss-Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden sowie der Zuschuss für eine Energieberatung. Damit es mit den Zuschüssen für eine Sanierung klappt, haben wir alle wichtigen Infos und Details zur Beantragung der BAFA-Förderung zusammengestellt.

Förderung: Häuschen, Euromünzen, Stifte
Zuschüsse erleichtern die Sanierung. Schritt für Schritt gelingt die Antragstellung beim BAFAFoto: energie-fachberater.de

Zuschuss für die Optimierung der Heizung - BAFA-Förderung ohne Energie-Effizienz-Experten beantragen
Den Antrag auf Förderung für die Optimierung der Heizung können Eigentümer zusammen mit ihrem Heizungsbetrieb stellen. Es ist kein Energieberater nötig.

Antrag beim BAFA ohne Energieberater stellen Schritt für Schritt:

  1. Heizungsfirma suchen, gewünschte Arbeiten sowie Förderung besprechen, Angebote einholen
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit Heizungsbetrieb abschließen --> Wichtig: Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch das BAFA als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch das BAFA als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
  3. Technische Projektbeschreibungen (TPB) vom Heizungsbetrieb erstellen lassen. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird für die Antragstellung benötigt.
  4. Im BAFA-Portal registrieren. Ist schon ein Benutzerkonto vorhanden, kann dieses genutzt werden.
  5. Im BAFA-Portal über den Button + NEUER ANTRAG den Zuschussantrag stellen.
  6. Nach Prüfung des Antrags erteilt das BAFA den Zuwendungsbescheid
  7. Maßnahme umsetzen (Der maximale Zeitraum = Bewilligungszeitraum dafür beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Zuwendungsbescheid. Es ist keine Verlängerung möglich.)
  8. Nach Fertigstellung Technischen Projektnachweis (TPN) vom Heizungsbetrieb erstellen lassen. (Die TPN ersetzt die frühere Fachunternehmererklärung.) Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird für den Verwendungsnachweis benötigt.
  9. Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal einreichen. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Danach verlieren Antragsteller den Anspruch auf den Zuschuss.
  10. Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.


Holen Sie sich jetzt unseren Förderüberblick für die Heizung und alle Sanierungsmaßnahmen in der Detailansicht - immer auf aktuellem Stand!

Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür, Anlagentechnik, Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes etc.) - BAFA-Förderung mit Energie-Effizienz-Experten beantragen
Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.

Antrag beim BAFA mit Energieberater stellen Schritt für Schritt:

  1. Energie-Effizienz-Experten (EEE) beauftragen. Einen solchen Energieberater / Sachverständigen finden Sie in der Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) des Bundes. Der Experte hilft auch bei der Ausschreibung von Maßnahmen bzw. Einholung von Kostenvoranschlägen. Auch für die Experten-Kosten gibt es eine Förderung.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Handwerksbetrieb abschließen --> Wichtig: Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch das BAFA als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch das BAFA als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
  3. Der EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die geplante Maßnahme erläutert wird. Dabei wird die TPB-ID generiert. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird für die Antragstellung benötigt.
  4. Im BAFA-Portal registrieren. Ist schon ein Benutzerkonto vorhanden, kann dieses genutzt werden.
  5. Im BAFA-Portal über den Button + NEUER ANTRAG den Zuschussantrag stellen.
  6. Nach Prüfung des Antrages erteilt das BAFA den Zuwendungsbescheid
  7. Maßnahme umsetzen (Der maximale Zeitraum = Bewilligungszeitraum dafür beträgt 36 Monate und beginnt mit dem Zuwendungsbescheid. Es ist keine Verlängerung möglich.)
  8. Nach Umsetzung der Maßnahme erstellt der EEE den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN). Dafür benötigt er alle Rechnungen und Nachweise. Die TPN-ID ist zwei Monate gültig und wird für den Verwendungsnachweis benötigt.
  9. Verwendungsnachweis online im BAFA-Portal einreichen. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden. Danach verlieren Antragsteller den Anspruch auf den Zuschuss.
  10. Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.

--> Wichtig zu wissen: Beim BAFA können Eigentümer den Prozess der Antragstellung selbst übernehmen, alternativ kann eine andere Person bevollmächtigt werden, zum Beispiel der involvierte EEE, ein Handwerksbetrieb oder Verwandte. Das Formular für eine solche Vollmacht finden Sie hier.

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Zuschuss für die Energieberatung / Sanierungsfahrplan (iSFP) beantragen Schritt für Schritt
Auch für die Energieberatung stellen Eigentümer den Förderantrag selbst:

  1. Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
  2. Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
  3. Nach Antragstellung kann der Energie-Effizienz-Experte (EEE) beauftragt werden. Wichtig: Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird!
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das Beratungshonorar.
  5. Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
  6. Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus.

Alternative Vorgehensweise: Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater den Antragsprozess auch komplett übernehmen.

Außerdem können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung. In diesem Fall müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das Formular "Ermächtigung" ausgefüllt und eingereicht werden.


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Kleines BAFA-ABC – die wichtigsten Begriffe bei der Förderung

EEE
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) begleitet die Sanierung und erstellt alle wichtigen Unterlagen für die Förderung und Antragstellung. EEE sind zum Beispiel Energieberater, Architekten, Bauingenieure etc.

iSFP
iSFP ist die Abkürzung für "individueller Sanierungsfahrplan". Der Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer Energieberatung. Die Umsetzung von darin enthaltenen Maßnahmen bringt einen Zusatzbonus bei der Förderung in Höhe von 5 Prozent, den sogenannten iSFP-Bonus.

TPB
Technische Projektbeschreibung: Darin wird die geplante Maßnahme erläutert. Die TPB wird vom EEE erstellt. Die dabei generierte TPB-ID wird bei der Antragstellung benötigt und ist zwei Monate gültig.

TPN
Technischer Projektnachweis: Darin wird die Umsetzung der Maßnahme bestätigt. Die TPN wird vom EEE nach Abschluss der Sanierung erstellt. Die dabei generierte TPN-ID muss im Online-Verwendungsnachweisformular eingetragen werden und ist zwei Monate gültig.

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Quelle: energie-fachberater.de / BAFA
 
 

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