Was gilt eigentlich in Bezug auf das neue GEG genau als Reparatur einer Heizung und was gilt als Austausch? Darf man, auch wenn z. B. der Einbau eines neuen Ölkessels nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung nicht mehr erlaubt ist, einen Austauschkessel in eine bestehende Ölheizung einbauen lassen? Haus und Grund meint ja.
Nach unserer Auffassung findet ein Austausch immer dann statt, wenn Sie einen Schornsteinfeger zur Abnahme der Anlage benötigen. Bleibt Letztere im Wesentlichen bestehen und Sie ersetzen nur Einzelteile, handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Reparatur.
Eine verbindliche Antwort ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich, da die Gesetzesnovelle bisher noch nicht erlassen wurde. Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.