09.03.2023
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Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck

Pläne des Klimaschutzministeriums sind nicht neu

Große Aufregung um einen Gesetzentwurf des Klimaministeriums: Kritisiert wird die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit Pflichten rund um die Energiewende im Gebäudebestand. Besonders im Fokus der Kritik steht das angeblich geplante Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024. Aber stimmt das überhaupt? Und sind die Pläne wirklich so neu? Ein Faktencheck.

Alte Ölheizung im Mehrfamilienhaus
Viel Aufregung um Öl- und Gasheizungen: Wird der Einbau küntig verboten?Foto: energie-fachberater.de

Update 9.3.2023: Auf der Klimapressekonferenz hat Wirtschaftsminister Robert Habeck das Ziel bekräftigt, in den kommenden 20 Jahren die Art des Heizens grundsätzlich zu erneuern, denn noch immer basieren 80 Prozent der Heizsysteme auf fossilen Energien. Ab 2024 sollen deshalb neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Es wird aber zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen geben, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden. Um den Einbau neuer Heizungen zu ermöglichen, ist eine soziale Förderung neu geplant, damit sich gerade Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg auf erneuerbare Energien auch leisten können. Erstmals soll sich die Förderung damit am Einkommen orientieren.

Worum geht's? Es geht um einen ersten Entwurf für das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG). Am 2.3.2023 hat das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Informationen mit den wichtigsten Fragen und Antworten bereitgestellt. Was das geplante "Verbot" von Öl- und Gasheizungen angeht, sind die Pläne gar nicht so neu! Wir werfen einen Blick auf das Gesetzesvorhaben.

Fakt 1: Statt Verbot von Ölheizung und Gasheizung ist Pflicht zur Hybridheizung geplant
Geplant ist kein Verbot, sondern vielmehr die Pflicht, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Ölheizungen und Gasheizungen können also weiter eingebaut werden, eben nur kombiniert mit erneuerbaren Energien als sogenannte Hybridheizung. Das hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Heizkostenbudget der Haushalte, denn fossile Energie wird nicht mehr so günstig werden wie vor der Energiekrise. In einigen Bundesländern gibt es eine vergleichbare Pflicht übrigens schon jetzt (wenn auch mit deutlich weniger Pflichtanteil bei den erneuerbaren Energien): Das EWärmeG in Baden-Württemberg und das Hamburger Klimaschutzgesetz nehmen Eigentümer beim Heizungstausch schon länger in die Pflicht.

Wie erreicht man die 65 Prozent erneuerbare Energien (EE) bei der Heizung?
Der Gesetzentwurf enthält auch die möglichen Erfüllungsoptionen. Wichtig zu wissen: Es handelt sich eben um einen Gesetzentwurf! Noch ist nichts davon gesetzlich geregelt, es kann noch viele Änderungen geben, bis das neue GEG in Kraft tritt.

Erfüllungsoptionen zur 65%-EE-Pflicht in bestehenden Gebäuden

  • Anschluss an ein Wärmenetz (bei bestehenden Wärmenetzen mit weniger als 65 % EE-Anteil muss der Netzbetreiber bis Ende 2026 einen Transformationsplan vorlegen)
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung (mit zusätzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz)
  • Biomasseheizung auf Basis von nachhaltiger Biomasse (bei fester Biomasse nur mit Pufferspeicher und mit Solarthermie oder Photovoltaik)
  • Heizungsanlage auf Basis von Biomethan oder grünem Wasserstoff
  • Wärmepumpen-Hybridheizung (mind. 30% der Heizlast muss über eine Wärmepumpe abgedeckt werden, die fossilen Spitzenlasterzeuger müssen Brennwertkessel sein)

Bei Heizungshavarien (also wenn die Heizung komplett ausfällt und nicht repariert werden kann), wenn der Anschluss an ein Wärmenetz nicht unmittelbar möglich ist und beim Austausch von Etagenheizungen soll es Härtefallregelungen, Sonderregelungen und längere Übergangsfristen geben.

Das Betriebsverbot soll künftig für alle fossilen Heizungsanlagen gelten, die älter als 30 Jahre sind, also auch für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ziel ist, dass ab 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind.

--> Wichtig zu wissen: Bestehende Heizungen könnten weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Auch Förderungen wird es weiter geben, die den Umstieg erleichtern und die Preisdifferenz im Vergleich zu einer Gasheizung zu verringern. Außerdem hat das Wirtschaftsministerium angeregt, dass der Steuerbonus für die Sanierung künftig auch für Vermieter gelten könnte. Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass es schon jetzt eine Vielzahl von sogenannten Contracting-Modellen am Markt gibt, bei denen die Heizung geleast oder gemietet wird. Das könnte künftig für viele Eigentümer:innen aus finanziellen sowie aus Service-Gründen attraktiv sein.Und nicht zuletzt sollen günstigere Wärmepumpen-Tarife dafür sorgen, dass das Heizen mit erneuerbaren Energien künftig bezahlbar bleibt.


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Fakt 2: Die Pläne sind alles andere als neu! Koalitionsvertrag und Maßnahmenpaket weisen den Weg
Neue Pläne des Klimaschutzministeriums? Überraschen können die konkreten Pläne zur Umsetzung, die Pläne an sich eher nicht! Denn schon im Koalitionsvertrag der Ampel steht Ende 2021, dass ab dem 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Nachdem der Angriff Russlands auf die Ukraine die angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft hat, konkretisierte auch die Ampel ihre Pläne und hält im März 2022 im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ ein neues Ziel fest: „Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“

Es ist also schon seit einem Jahr klar, dass es eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geben wird - mit schärferen Vorgaben für Gebäude im Bestand. Mit dem GEG 2023 wurden Anfang 2023 zunächst nur die Vorgaben für Neubauten verschärft, im Laufe des Jahres ist nun die zweite Stufe der Novelle dran mit den Vorgaben für Altbauten.

Fakt 3: Noch ist nichts in Stein gemeißelt
Diese Pläne aus den Jahren 2021 und 2022 setzt die Ampel nun offenbar um - der Gesetzentwurf des Klimaministeriums ist ein erster Schritt. Auf dem Weg zum fertigen Gesetz stehen noch eine Menge weiterer Beratungen an sowie die Konsultation von Bundestag und Bundesrat.

Fakt 4: Eigentümer werden mit Förderung unterstützt
Der Umstieg von einer fossilen Heizung auf erneuerbare Energien wird großzügig gefördert - hohe Zuschüsse erleichtern den Abschied von der alten Ölheizung und Gasheizung.

Fakt 5: Austauschpflicht - diese Heizungen müssen wirklich schon raus
Schon jetzt enthält das GEG eine Austauschpflicht für alte Gas- und Ölheizungen: Raus aus dem Keller müssen Konstanttemperaturkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden - nach 30 Betriebsjahren ist hier Schluss.
--> Austauschpflicht für Heizungen: Diese Heizkessel müssen 2023 raus


Viele Eigentümer:innen treiben aktuell auch noch ganz andere Sorgen um, sie ächzen unter den hohen Energiepreisen. Während Strom- und Gaspreisbremse am 1. März 2023 in Kraft treten, warten alle mit Öl-, Pellet- und Flüssiggasheizung noch immer auf Entlastung. Außer in Berlin kann die Unterstützung bisher in keinem Bundesland beantragt werden.

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Quelle: energie-fachberater.de / BMWK
 
 

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