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Expertenrat

Muss ich meine alte Ölheizung austauschen?

Frage von Heinz T. am 02.02.2021 

Meine Heizung wurde mit dem Label "D" beklebt, weil es eine alte Öl-Heizung ist. Aber die funktioniert 1 A und ist sehr sparsam - 300 Liter Öl für ein 2-Familienhaus - das kann keine neue Heizung toppen. Warum muss man sich dann früher oder später trotzdem trennen? Die neuen Heizungen sind mit sehr viel Wartungen verbunden, wobei hohe Kosten auf den Hausbesitzer zukommen. Hier wird das Geld aus den Taschen gezogen ohne Ende.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Es gibt kein Gesetz, das den Betrieb alter Ölheizungen grundsätzlich verbietet. Von Einschränkungen könnten Sie lediglich in Wasserschutzgebieten betroffen sein, da Heizöl ein wassergefährdender Brennstoff ist. Die Austauschpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz betrifft darüber hinaus nur Heizungen, die mindestens 30 Jahre alt sind und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Der Grund dafür liegt in der vergleichsweise niedrigen Effizienz alter Konstanttemperaturkessel. Wohnen Sie seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus, profitieren Sie vom Bestandsschutz - in diesem Fall muss erst ein neuer Eigentümer die Heizung austauschen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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