Ich benötige dringend Ihre Fachberatung. Wir sind aktuell auf Immobiliensuche. Eine interessante Immobilie wird mit Öl geheizt und hat folgende Werte: Energiebedarf 121,20 kWh/m²a. Ich möchte gerne erfahren, wie ich anhand der im Internet angegebenen Werte eine Austauschpflicht herausfinden kann.
Die Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen gilt immer dann, wenn die Anlagen bereits 30 Jahre alt sind. Eine Ausnahme betrifft Niedertemperatur- oder Brennwertheizungen - diese sind von der Pflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz befreit.
Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Fall eine Austauschpflicht besteht, können Sie also auf das Alter und die Art der Heizung schauen. Der Makler oder Verkäufer sollte Ihnen die entsprechenden Informationen auch zur Verfügung stellen können. Bekommen Sie nur ein Fabrikat sowie ein Baujahr, weiß ein Fachhandwerker aus Ihrer Region, ob das Modell von der Austauschpflicht betroffen ist.