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Expertenrat

Müssen wir den Ölkessel unserer Tennishalle nach 30 Jahren tauschen, wenn es sich bei der Halle um ein Zelt handelt?

Frage von Friedrich K. am 05.02.2024 

Wir betreiben eine 1-Feld-Tennishalle seit 2000. Beheizt wird sie über Umluft mit einem Ölkessel Nordklima EC170 W. Bj. 1995. Jetzt fragen wir uns, ob wir diesen 2025 ausbauen müssen. Gilt also das GEG auch für gewerbliche Bauten, speziell bei unserem "Zelt" (Holzleimbinder, mit Zeltfolie bespannt als "fliegender Bau"?)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungs-Austausch-Pflicht gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die in den Geltungsbereich des GEG fallen. "Traglufthallen und Zelte" sind ausdrücklich davon ausgenommen, weshalb das Gebäudeenergiegesetz hier nicht zur Anwendung kommt. Die Austausch-Pflicht hat daher keine Relevanz für das beschriebene Gebäude.

Wir empfehlen, das Thema mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen. Diese prüft, ob das Gebäude, wie in unserer Antwort angenommen, tatsächlich als Zelt gilt und daher vom Gesetz ausgenommen ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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