Wir betreiben eine 1-Feld-Tennishalle seit 2000. Beheizt wird sie über Umluft mit einem Ölkessel Nordklima EC170 W. Bj. 1995. Jetzt fragen wir uns, ob wir diesen 2025 ausbauen müssen. Gilt also das GEG auch für gewerbliche Bauten, speziell bei unserem "Zelt" (Holzleimbinder, mit Zeltfolie bespannt als "fliegender Bau"?)
Die Heizungs-Austausch-Pflicht gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die in den Geltungsbereich des GEG fallen. "Traglufthallen und Zelte" sind ausdrücklich davon ausgenommen, weshalb das Gebäudeenergiegesetz hier nicht zur Anwendung kommt. Die Austausch-Pflicht hat daher keine Relevanz für das beschriebene Gebäude.
Wir empfehlen, das Thema mit der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland zu besprechen. Diese prüft, ob das Gebäude, wie in unserer Antwort angenommen, tatsächlich als Zelt gilt und daher vom Gesetz ausgenommen ist.