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Expertenrat

Wie stellen wir den BAFA-Antrag richtig, wenn beide Partner im Grundbuch stehen?

Frage von Julian F. am 31.05.2022 

Ich habe vor Kurzem ein Eigenheim zusammen mit meiner Lebensgefährtin erworben. Wir stehen beide zu je 1/2 im Grundbuch. Nun möchten wir einen Antrag für eine Einzelmaßnahme über das BAFA stellen.
Nun gibt es im Antrag verschiedene Auswahlmöglichkeiten bei der antragstellenden Person:
- Privatperson
- Zusammenschluss von Privatpersonen
- Wohnungseigenümtergemeinschaften

Welche von den drei Punkten muss nun ausgewählt werden? Bei der Angabe als Privatperson kann ja nur eine Person eingetragen werden. Aber ob wir nun rechtlich ein "Zusammenschluss von Privatpersonen" oder eine "Wohnungseigentümergemeinschaft" sind, ist nirgendwo genauer definiert.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da die Höhe der pro Kalenderjahr anrechenbaren Kosten ohnehin von der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude abhängt, können Sie die Mittel als Privatpersonen (einer von Ihnen) stellen. Einen Zusammenschluss von Personen können Sie ebenfalls wählen, wenn Sie beide im Antrag stehen wollen. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist in der Regel dann zu wählen, wenn es mehrere Wohneinheiten im Haus gibt, die unterschiedlichen Personen gehören.


Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


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