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Expertenrat

Wie lange habe ich Zeit, eine BEG geförderte Maßnahme nachzuweisen?

Frage von Benjamin K. am 11.01.2023 

Mein Projekt, der Fenstertausch, ist seit einigen Wochen abgeschlossen. Nun habe ich von meinem Energieberater nur eine TBP-ID. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass ich aber die TPN ID brauche, er hat dies zur Kenntnis genommen und mir dann Ende November mitgeteilt, dass dies in Arbeit sei. Wie lange darf so etwas dauern? Verfällt mir da nicht bald die Frist? Die Genehmigung für die Maßnahme hat die BAFA im Juni 2022 erteilt. Im November wurden dann die Fenster vom Fachbetrieb getauscht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich besteht keine Eile. Sie haben bei einer Zuschuss-Förderung in der Regel 24 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Den Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 6 Monate nach Ablauf des sogenannten Bewilligungszeitraums einreichen. Die wichtigsten Daten sollten Sie auch in Ihrem Bewilligungsbescheid finden. Da sich mit der Bearbeitungszeit durch Ihren Energieberater auch die Auszahlung der Fördergelder verschiebt, empfehlen wir, von Zeit zu Zeit nachzuhaken und zu sehen, wie es um die Bearbeitung steht.

Denken Sie daran, dass auch das BAFA aktuell sehr lange braucht, um Anträge und Nachweise zu bearbeiten. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Wie lang ist die Bearbeitungszeit von BAFA-Anträgen?"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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