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Expertenrat

Mein Bewilligungszeitraum ist abgelaufen. Was kann ich unternehmen, um die Förderung doch noch zu bekommen?

Frage von Günther S. am 15.11.2022 

Ich habe von der BAFA einen Aufhebungsbescheid bekommen, da der Bewilligungsbescheid am 04.12.2021 endete und die neue Wärmepumpenanlage erst am 07.02.2022 in Betrieb genommen wurde. Was kann ich dagegen unternehmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall erhalten Sie die BEG-Förderung vermutlich nicht mehr. Sie können den Bewilligungszeitraum zwar verlängern, wenn es ohne Ihr Verschulden länger dauert. Dazu hätten Sie sich allerdings vor Ablauf der mit dem Zuwendungsbescheid mitgeteilten Frist an den Fördergeber wenden müssen. Ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist, erfahren Sie nur auf Rückfrage beim BAFA. Ansprechpartner erreichen Sie dazu über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Alternativ bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen können Sie nachträglich nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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