Ich wohne in Bonn und möchte ein Wintergarten 6x3 m bauen. Braucht man eine Genehmigung von Bauamt oder nicht?
Nach § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 benötigen Sie für Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (Gebäude mit einer Höhe von bis zu 7 Metern) keine Baugenehmigung, sofern ein Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Voraussetzung ist die Berücksichtigung des Bebauungsplans. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dem Bauamt Ihrer Stadt in Verbindung zu setzen.