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Expertenrat

Kann ich 120.000 Euro an Kosten anrechnen, wenn ich Fördermittel für mehrere Maßnahmen beantrage?

Frage von Johannes N. am 22.10.2023 

Ich habe eine Frage zur BEG-EM. Pro Jahr können 60.000 € an förderfähigen Kosten als BEG EM beantragt werden. Ist es möglich, zwei dieser Maßnahmen in ein und demselben Jahr auszuführen und dann in Summe 2 x 60.000 € für dieses Jahr an Kosten einzureichen und darauf 2 x die Fördersumme zu erhalten?

Oder dürfen bei der Ausführung und Kosteneinreichung - analog zum Antragsverfahren - jedes Jahr nur einmal 60.000 € eingereicht werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach aktuellem Stand stehen Ihnen die 60.000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit zur Verfügung. Entscheidend ist dabei das Antragsdatum. Das heißt: Haben Sie ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie jedes Jahr Fördermittel für Kosten von maximal 60.000 Euro über die BEG-EM beantragen. Die Anzahl der Anträge spielt dabei keine Rolle. Haben Sie ausreichend Zeit, können Sie Fördermittel aber in zwei verschiedenen Kalenderjahren beantragen, um von der doppelten Summe förderbarer Kosten zu profitieren.

Wichtig zu wissen ist, dass sich das 2024 etwas ändert. Hier sinken die förderbaren Kosten grundsätzlich auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Geht es um den Heizungstausch, gibt es für weitere Wohneinheiten eine Staffelung - außerdem steht Ihnen die Summe nur einmal und nicht mehr pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Geht es um andere Arbeiten am Haus, sinkt die Summe förderbarer Kosten ebenfalls auf 30.000 Euro - sie lässt sich aber mit einem individuellen Sanierungsfahrplan auf 60.000 Euro anheben.

Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie über Neuigkeiten zur BEG-Förderung ab 2023 auf dem Laufenden.

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