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Expertenrat

Können wir bei einer bereits bestätigten Effizienzhaus-Förderung die Heizung wechseln?

Frage von Chris M. am 21.03.2023 

Wir führen aktuell eine Sanierung zum Effizienzhaus 55 EE nach KfW 461 durch. Im Förderantrag wurde eine Wärmepumpe angegeben. Ist es nun möglich, anstatt der Wärmepumpe eine Biomasseheizung einzubauen, sodass die EH55 Stufe weiterhin erreicht wird und die Wärmepumpe separat als BEG EM fördern zu lassen (1. Bauabschnitt EE55 inkl. Biomasseheizung; 2. Bauabschnitt WP inkl. Fußbodenheizung usw.). Inwieweit muss zunächst der erste Bauabschnitt (EH 55) abgeschlossen sein, bevor die EM beantragt/eingebaut werden kann?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ist. Wir empfehlen daher, den Sachverhalt mit Ihrem Energieberater sowie mit einem Sachbearbeiter der KfW-Bank zu besprechen, um keine Fördermittel zu verlieren. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 539 9002.

Eine Kombination von BEG-EM und BEG-WG ist nach Angaben in den Richtlinien ausgeschlossen. Sie dürfen die Sanierung aber schrittweise durchführen und die Förderangebote in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben nutzen. Das heißt: Führen Sie zunächst die Effizienzhaus-Sanierung zum Abschluss und beantragen anschließend die BEG-EM-Förderung für eine Wärmepumpe, sollte es keine Probleme geben.

Benötigen Sie Unterstützung beim weiteren Vorgehen, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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