Wir überlegen, in unseren Neubau nachträglich eine Dachbodentreppe einzubauen. Der Dachboden ist nicht gedämmt. Die oberste Geschossdecke stellt die luftdichte Ebene dar.
Muss ich die Treppe vorher extra vom Energiefachberater errechnen lassen und anschließend noch mal einen Blower-Door-Test machen lassen, wenn das Fachunternehmen die Treppe eingebaut hat? Oder fällt das unter die 10-Prozent-Regelung nach dem GEG und ich benötige das alles nicht?
Der Einbau der Treppe gilt nicht als Maßnahme am Dachboden und führt demnach nicht zur Dämmpflicht etc. nach GEG. Letztere besteht ohnehin nicht, da es sich um einen Neubau handelt. Um die Wärmeverluste zu minimieren, sollten Sie sich von Ihrem Fachhandwerker den luftdichten Einbau bestätigen lassen und zu einem Modell mit hohem Wärmeschutz greifen. Besonders wichtig ist dabei die dichte Ausführung zwischen Treppenkasten und Decke, den einige Hersteller und Handwerker nur verstecken.
Ein Energieberater aus Ihrer Region unterstützt Sie bei der Auswahl luftdichter Bodentreppen. Er kann auf Ihren Wunsch hin auch prüfen, ob die Treppe fachgerecht eingebaut wurde, um kein Risiko einzugehen.