Wir planen 2024 unsere Ölheizung zu einer Pelletheizung mit BWWP umzubauen/sanieren in unserem 2-Familienhaus (Baujahr ca. 1973). So viel wie verstanden, haben können wir 30 % Grundförderung beantragen + 20 Geschwindigkeitsbonus. Wir überlegen, ob es Sinn macht, auch die Heizkörper zu wechseln, da die auch noch von 1973 sind. Wird der Heizkörpertausch auch mit gefördert oder unterliegt das dem nicht?
Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, können Sie den Geschwindigkeitsbonus nur für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit nutzen. Da sie selbst nutzender Eigentümer sein müssen, bekommen Sie für alle weiteren nicht selbst genutzten Wohneinheiten jedoch die Basis-Heizungsförderung.
Die Kosten der neuen Heizkörper gehören zu den förderbaren Umfeldmaßnahmen. Bisher haben Sie die Ausgaben dafür gefördert bekommen. Wir gehen davon aus, dass das auch 2024 der Fall ist, wenn Sie die Heizung von einem Fachhandwerker installieren und in Betrieb nehmen lassen. Gleiches gilt für die Warmwasser-Wärmepumpe. Auch diese können Sie aller Voraussicht nach im Zuge der Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme mit fördern lassen.
Ob sich der Austausch der Heizkörper in Ihrem Fall lohnt, kann ein Energieberater aus Ihrer Region beurteilen. In der Regel sorgen moderne und optimal ausgelegte Heizkörper für eine bessere Wärmeverteilung bei geringeren Vorlauftemperaturen. Beides führt zu einer höheren Energieeffizienz.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen aktuell leider keine 100 Prozent verbindliche Antwort geben können. Denn das entsprechende Infoblatt für förderfähige Maßnahmen und Leistungen ist bisher nicht verfügbar. Auf dieses bezieht sich die BEG-EM-Richtlinie allerdings in ihrer Definition von Umfeldmaßnahmen.