x
Expertenrat

Sind Brandriegel in Hessen Pflicht, wenn wir ein Haus dämmen?

Frage von M. M. am 12.10.2023 

Wir möchten unser EFH (OFF < 7 m, also Gebäudeklasse 1) in Hessen mit einem EPS WDVS dämmen. Sind Brandriegel hier gesetzlich gefordert?

Wenn ja, aus welchen Dokumenten kann ich das ableiten und erkennen, wo sie angebracht werden müssen? Ich habe bisher nicht gefunden, dass sie vorgeschrieben sind und würde sie gerne vermeiden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entsprechende Regelungen finden sich in der Bauordnung der Länder. Diese fordert eine mindestens normalentflammbare Außenwandbekleidung, wenn es um Gebäude der Klasse 1 bis 3 mit einer Höhe von maximal 7 Metern geht. Auf Brandriegel können Sie bei entsprechenden Ein- und Zweifamilienhäusern also in aller Regel verzichten. Bei größeren Gebäuden sind sie abhängig vom Dämmstoff an der Fassade nötig, um eine mindestens schwerentflammbare (Gebäudeklasse 4-5, 7 m - 22 m) oder nichtbrennbare (Hochhäuser) Fassadenbekleidung zu schaffen.

Wir empfehlen, das Thema mit dem örtlichen Bauamt zu besprechen, um die regionalen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo