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Expertenrat

Gelten die GEG-Anforderungen 2024, wenn ich den Brenner an der Heizung austausche?

Frage von Roland F. am 14.12.2023 

Ich möchte meinen alten Ölbrenner (Raketenbrenner) durch einen neuen Ölbrenner ersetzen. Muss ich dies 2023 noch machen oder kann ich das auch 2024 machen, ohne auf den EE-Anteil zu achten?

Ferner würde ich gerne wissen, wie kann ich den EE-Anteil berechnen? Ich habe auf meinem Haus eine Solarthermieanlage (nur Warmwasser), wie kann ich den EE-Anteil für diese Solarthermieanlage berechnen. Ich schalte die Heizung zwischen März und April aus und schalte sie erst wieder zwischen Mitte bis Ende Oktober wieder ein.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Tauschen Sie nur den Brenner, ist vermutlich nichts weiter zu beachten. Denn § 71 des GEG bezieht sich auf neu eingebaute Heizungsanlagen. Bestehende Anlagen dürfen den Angaben des BMWK zur Folge repariert werden.

Im Falle eines Heizungstauschs dürfen Sie auch nach 2023 weiterhin eine Ölheizung einbauen, wenn Sie diese in Zukunft auf regenerative Energien umstellen. Ab 2029 sind dabei 15 Prozent gefordert, ab 2035 sind es mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Erst dann, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt, gilt bei einem Heizungstausch die Anforderung, 65 Prozent der Wärmeabgabe regenerativ bereitzustellen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".

Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599 durch einen Energieberater. Alternativ gibt es pauschale Vorgaben für Solarthermie-Hybridheizungen. Um diese zu erfüllen, muss die Anlage bei Ein- und Zweifamilienhäusern eine Aperturfläche von mindestens 0,07 Quadratmetern je Quadratmeter Nutzfläche aufweisen (20 Prozent weniger bei Vakuumröhrenkollektoren). Außerdem müssen Sie Heizöl mit einem Bio-Anteil von mind. 60 Prozent einsetzen.

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